Das Honorar des Planer richtet sich nach den Vorgaben der Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure, kurz HOAI. Aus verschiedenen Faktoren, wie der Nettobausumme, dem Planungsanspruch, der zu erbringenden Leistungsphasen und dem Honorarsatz ergibt sich das Gesamthonorar des Architekten und auch das des Innenarchitekten.
Eine pauschale Schätzung der Kosten ist, ohne konkrete Aufgabenstellung, leider nicht möglich. Das Honorar wird für jede bauliche Aufgabe individuell berechnet und ist von der jeweiligen Gesamtsituation abhängig. Bei größeren, baulichen Aufgaben und Sachverständigenleistungen bieten wir Ihnen gerne einen unverbindlichen Ersttermin an, in dem wir das Objekt zusammen begehen, mit Ihnen Ihre Wünsche besprechen und, basierend darauf, ein individuelles Angebot für eine Planung erstellen.
Das Honorar für Grundleistungen bei Gebäuden und raumbildenden Ausbauten, deren anrechenbare Kosten unter 25.000 Euro liegen, kann gemäß § 7 Abs. 2 HOAI frei vereinbart werden. Bei kleineren, baulichen Aufgaben, sowie bei Sachverständigentätigkeiten, rechnen wir unsere Leistungen pro Stunde ab. Unsere aktuellen Stundensätze betragen:
Architektenleistungen: 120 Euro/ Stunde, zzgl. 19% Mwst. und Nebenkosten
Sachverständigenleistungen: 140 Euro/ Stunde, zzgl. 19% Mwst. und Nebenkosten
Bei kleineren, baulichen Aufgaben und beratende Tätigkeiten auf Stundenbasis haben Sie jederzeit die Möglichkeit einen unverbindlichen Termin mit uns in unseren Geschäftsräumen in Bergisch Gladbach zu vereinbaren und sich so ein Bild von uns, unseren Leistungen und Referenzen zu machen.